Mitgliederversammlung 2021
28. September 2021
Voba sponsert den Volleyball-Nachwuchs!
2. November 2021

Aktualisierung der Regelungen für den Sport!

Hallo liebe Trainer, Betreuer und Übungsleiter,

ab dem 01. November 2021 gelten folgende Regelungen für den Sport im Verein:

- In allen geschlossenen Räumlichkeiten wie z. B. Kabinen, Sporthallen usw. gilt ab den 01.11.21 verbindlich die 3G Regel. Das bedeutet, dass der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen zulässig ist. Diese Regelung bezieht sich nicht auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, weil davon ausgegangen wird, dass diese Personengruppe regelmäßig in der Schule getestet wird. Gleichwohl wird es Ausnahmen geben, da nicht jeder bis zum 18. Lebensjahr noch eine Schule besucht. Bei diesen Personen bitten wir vom Vorstand auch die 3G Regel anzuwenden.

Definition der 3G Regel:
3G bezieht sich auf Geimpfte, Genesene und Getestete. Als vollständig geimpft gelten Personen, bei denen nach der Zweitimpfung oder nach der Einmal-Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, deren Corona-Infektion mittels eines PCR-Tests nachgewiesen wurde. Der Nachweis darüber muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als sechs Monate sein. Genesene, die sich impfen lassen, gelten bereits sofort nach der Impfung als vollständig geimpft. Als getestet gilt eine Person, die einen negativen PCR-Test vorweisen kann - dieser Nachweis ist maximal 48 Stunden gültig. Als Test-Nachweis gilt auch ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden gültig ist, oder ein negativer Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und ebenfalls maximal 24 Stunden gültig ist.

- Weitere Einschränkungen für den Freiluftsport gibt es nicht.
- Für die Hallensportarten gilt auch für die Zuschauer die 3G Regel, es sei denn, es wird von einer übergeordneten Instanz etwas Anderes, z. B. 2G Regel für die Zuschauer, angeordnet.
- Die Dokumentationspflicht bleibt in allen Fällen bestehen.

Bitte informiert auch die Gastmannschaften und Gastsportler über unsere Vorschriftenlage!

Idealerweise werden entsprechende Nachweise von den Gästen im Vorfeld eingefordert. Für die Richtigkeit solcher Nachweise trägt der Gastverein die Verantwortung, nicht Olympia Uelsen.

Im Umkehrschluss bitte wir darum, dass solche Übersichten auch von uns verantwortungsvoll ausgefüllt werden.

Die Gesundheit steht hier im Vordergrund!

Der Vorstand SV Olympia Uelsen e. V. 1909
Gez. Holger Deters

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