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Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb ab dem 11. Mai!

Wiederaufnahme vom Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb ab dem 11. Mai 2020!

Um den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb für alle sicher zu machen, ist es notwendig einige grundsätzliche Regelungen zu treffen.

In der ersten Phase kann nur der Freiluftsport wiederaufgenommen werden. Verbunden mit der Hoffnung, dass auch zeitnah der Hallensport wieder angeboten werden kann. Bis zur Öffnung der Sporthallen können auch die traditionellen Hallensportarten den gesamten Sportpark nutzen. Es kann auf allen Plätzen Sport getrieben werden, da der reguläre Wettkampf noch weiterhin ruht. Die regulären Trainingszeiten der Fußballmannschaften bleiben bestehen. Die anderen Sportarten, die die Plätze nutzen möchten, setzen sich bezüglich der Zeiten mit Gerd-Holger Kolde ins Einvernehmen. Es dürfen ausschließlich die Toiletten ganz rechts im Gebäude, zwischen den Kabinen 5 und 6 genutzt werden.

Die Trainer werden angehalten die Gruppen möglichst immer in der gleichen Besetzung trainieren zu lassen und die Namen der Teilnehmer zu dokumentieren. Die Dokumentationen müssen 4 Wochen aufbewahrt werden. Ziel ist es, mögliche Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können.

Die wichtigste Maßnahme wird die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sein. Es sollen nur die Altersgruppen und Sportarten den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen, die die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen gewährleisten können. Nach Einschätzung des Vorstandes können das Jugendliche ab der C-Jugend (ab Jahrgang 2005) sein.

Um das Trainieren in Kleingruppen gewährleisten zu können, ist es für die Trainer ratsam, sich personelle Unterstützung zu organisieren. Das kann zum Beispiel ein Elternteil oder ein Spieler, eine Spielerin einer Seniorenmannschaft sein.

Die zehn Leitplanken des DOSB werden mit diesem Schreiben zur Kenntnis gegeben. Die Einhaltung dieser Leitplanken sind die Grundvoraussetzungen für den Trainingsbetrieb. In den Leitplanken geht man von einer Gruppenstärke von 5 Personen aus. Angelehnt an der Nds. Verordnung zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vom 5. Mai 2020 hat der Vorstand entschieden, dass die Mannschaften mit einer maximalen Gruppenstärke von 8 Personen trainieren können.

Es muss jedem klar sein, dass bei Nichteinhaltung der geltenden Regeln, der Trainingsbetrieb sofort untersagt wird.

Niemand darf mit Symptomen, die auf eine Covid 19 Infektion hindeuten können, am Sport teilnehmen.

Holger Deters, 1. Vorsitzender SV Olympia Uelsen e. V.

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